Qualitätskriterien R(h)einBauern
1. Der Einsatz chemischer Pflanzenschutzmittel ist während der gesamten Wachstumsphase, in der unser R(h)einBauern Getreide wächst, nicht zugelassen.
Pflanzenschutzmittel aus dem ökologischen Anbau (FiBL Listung) sind zugelassen.
Sollte ein Bestand einen extremen Unkrautdruck oder Befall von Pilzkrankheiten und/oder anderen Schadorganismen aufweisen, besteht die Möglichkeit diesen in Absprache mit dem Vorstand auch chemisch zu behandeln.
Eine Vermarktung unter R(h)einBauern ist damit ausgeschlossen.
Bei Kontrollen auf Rückstände gelten die allg. Grenzwerte, die auch für Produkte aus dem ökologischen Anbau gelten.
2. Als Saatgut wird konventionelles, zertifiziertes und gebeiztes Z-Saatgut oder der eigene Nachbau ausgesät. Rückstellmuster müssen drei Jahre lang aufbewahrt werden.
3. Zugelassen sind organische und mineralische Düngemittel. Der Einsatz von klärschlammhaltigen Düngemitteln ist im Anbaujahr von R(h)einBauern nicht zulässig.
4. Flächen auf denen R(h)einBauern-Getreide angebaut wird, sollen durch einen mindestens drei Meter breiten Blühstreifen zu konventionell bestellten Nachbarflächen abgetrennt sein.
5. Die Lagerung von R(h)einBauern Getreide muss gesondert vom konventionellem Getreide vorgenommen werden.
6. Die aktuell gesetzlichen Vorgaben (Cross Compliance) sind einzuhalten.
7. Die schlagspezifische Dokumentation von R(h)einBauern Flächen, ist nach jeder Ernte dem Vorstand vorzulegen. Spätestens jedoch bis zum 1.Oktober.